Ratgeber · Stand 30.10.2026

KI-Kompetenz-Seminar planen: Ablauf und Zeiten für einen ganzen oder halben Tag

Art. 4 der KI-Verordnung schreibt kein Format und keine Dauer vor. Was hineingehört, lässt sich trotzdem aus dem Gesetz ableiten. Hier steht ein Ablauf mit Zeiten, eine kürzere Variante und was vor und nach dem Termin zu tun ist.

Allgemeine Information mit Quellen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fundstellen nach dem Amtsblatt auf eur-lex.europa.eu, abgerufen am 30.10.2026.

Kurz gesagt

  • Die Inhalte folgen aus der Definition in Art. 3 Nr. 56 KI-VO: sachkundiger Einsatz, Chancen und Risiken, mögliche Schäden.
  • Art. 4 verlangt, Vorwissen, Einsatzkontext und betroffene Personen zu berücksichtigen. Ein Seminar „von der Stange“ reicht dafür selten.
  • Ein ganzer Tag mit sechs Blöcken ist ein Vorschlag, keine Vorgabe. Eine halbtägige Variante ist ebenso möglich.

Was in das Seminar gehört

Art. 3 Nr. 56 KI-VO definiert KI-Kompetenz als „die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen … ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden“. Daraus ergeben sich drei Inhaltsblöcke:

Sachkundig einsetzen

Wie die Werkzeuge arbeiten, warum sie Fehler machen, wie man Eingaben formuliert und Ergebnisse prüft.

Chancen und Risiken

Wofür sich KI im eigenen Arbeitsalltag eignet und wofür nicht, etwa bei Fakten, Zahlen oder Entscheidungen über Menschen.

Mögliche Schäden

Personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, falsche Angaben nach außen, Kennzeichnungspflichten.

Art. 4 Abs. 1 KI-VO nennt außerdem, was zu berücksichtigen ist: die technischen Kenntnisse, die Erfahrung und die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten, den Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden, und die Personen oder Gruppen, bei denen sie eingesetzt werden. Für die Planung heißt das: Beispiele und Übungen aus den Werkzeugen und Aufgaben der Teilnehmenden nehmen, nicht aus einem allgemeinen Foliensatz.

Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 (in Kraft seit 27.07.2026) verlangt Art. 4 Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz „zu unterstützen“; ein bestimmtes Niveau muss nicht garantiert werden. Mehr dazu im Beitrag Art. 4 KI-Verordnung nach der Änderung 2026.

Vorschlag: ganzer Tag (6 Stunden Unterricht)

Beginn 9:00 Uhr, Ende 16:30 Uhr. Pausen sind getrennt ausgewiesen und zählen nicht zur Unterrichtszeit.

ZeitBlockInhalt
09:00–10:00GrundlagenWas KI-Werkzeuge sind und wie sie arbeiten; warum sie überzeugend klingen und trotzdem irren
10:00–11:00Chancen und GrenzenWofür die Werkzeuge taugen; Ergebnisse prüfen; Übung mit eigenen Aufgaben
11:00–11:15Kaffeepause
11:15–12:15Datenschutz und VertraulichkeitPersonenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO), Geschäftsgeheimnisse, Eingaben entschärfen
12:15–13:00Mittagspause
13:00–14:00Art. 4 und die KI-VerordnungRollen Anbieter und Betreiber, Zeitleiste der Geltung, was Art. 4 verlangt und was nicht
14:00–14:15Kurze Pause
14:15–15:30Sichere Nutzung im AlltagTypische Fehler, Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO, Übungen mit Musterlösung
15:30–15:45Kurze Pause
15:45–16:30Eigene Regeln im BetriebVom Seminar zur Nutzungsrichtlinie: erlaubte Werkzeuge, Daten, Ansprechperson

Variante: halber Tag (3 Stunden Unterricht)

Wenn ein ganzer Tag nicht möglich ist, deckt diese Auswahl die drei Inhaltsblöcke aus Art. 3 Nr. 56 noch ab. Die Rechtslage kommt dann kürzer, als Teil des Blocks „Sichere Nutzung“.

ZeitBlock
09:00–10:00Grundlagen
10:00–10:15Pause
10:15–11:30Sichere Nutzung im Alltag (mit Datenschutz und Kennzeichnung)
11:30–11:45Pause
11:45–12:30Eigene Regeln im Betrieb

Für Gruppen, die KI bei Entscheidungen über Menschen einsetzen (etwa Personalauswahl), reicht der halbe Tag meist nicht. Dort lohnt ein eigener Block zu Grenzen, Kontrolle durch Menschen und Art. 22 DSGVO.

Vor dem Termin

  1. Werkzeuge erfragen: Welche KI-Systeme sind im Einsatz oder erlaubt, auch als Funktion in vorhandener Software?
  2. Gruppe beschreiben: Vorwissen, Aufgaben, ob Kundendaten oder Personaldaten berührt sind. Das verlangt Art. 4 Abs. 1 ausdrücklich.
  3. Betriebsrat einbeziehen, wo es einen gibt: Der Arbeitgeber hat ihn über die Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen „einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz“ zu unterrichten (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Ob Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG greift, ist eine Frage des Einzelfalls.
  4. Beispiele vorbereiten: zwei bis drei echte, aber entschärfte Aufgaben aus dem Betrieb, ohne personenbezogene Daten.

Nach dem Termin

  • Festhalten: Datum, Inhalte, Teilnehmende, Material. Art. 4 schreibt keine Dokumentation vor; sie hilft aber, später darzulegen, welche Maßnahmen ergriffen wurden.
  • Teilnahmebestätigung statt Zertifikat: Eine Bestätigung über die Teilnahme ist sinnvoll. Ein „Zertifikat nach Art. 4“ oder einen anerkannten Abschluss sieht die Verordnung nicht vor.
  • Wiederholen, wenn sich etwas ändert: neues Werkzeug, neuer Einsatzzweck oder neue Rechtslage. Die Zeitleiste der KI-Verordnung hat sich 2026 verschoben; die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten nach Art. 113 in der geänderten Fassung ab dem 02.12.2027.

Wie ein einzelner Block mit Folien, Moderationsleitfaden und Übungen aussieht, zeigt unser kostenloses Probemodul „Sichere Nutzung im Alltag“ (75 Minuten, 10 Folien, zwei Übungen mit Musterlösung).

Quellen (Stand 30.10.2026)

  • Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), ABl. L vom 12.07.2024: Art. 3 Nr. 56, Art. 4, Art. 50 Abs. 4, Art. 113 – eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu
  • Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1689, ABl. L vom 24.07.2026, in Kraft am 27.07.2026: Art. 4 neue Fassung, Art. 113 neue Fassung – eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj/deu
  • Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), ABl. L 119 vom 04.05.2016: Art. 4 Nr. 1, Art. 22 – eur-lex.europa.eu, CELEX 32016R0679
  • Betriebsverfassungsgesetz § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 90 Abs. 1 Nr. 3 – gesetze-im-internet.de/betrvg, abgerufen am 30.10.2026

Der Ablauf ist ein Vorschlag von Seminarcraft und keine gesetzliche Vorgabe. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ändert sich die Rechtslage, aktualisieren wir den Beitrag und nennen das neue Datum.